…dann ist es die Union. (Stefan Vetter, in der SZ vom 27. Mai 2015 zum Widerstand der CDU gegen die Gleichbehandlung homosexueller und heterosexueller Partnerschaften vor dem Hintergrund des Volksentscheids in Irland gegen die Ungleichbehandlung)
Doch die Argumente aus ihren Reihen werden zunehmend dürftiger. Das zeigt sich auch jetzt vor dem Hintergrund der überraschend deutlichen Entscheidung im katholisch geprägten Irland, mit der Ungleichbehandlung grundlegend Schluss zu machen. CDU-Vize Thomas Strobl zum Beispiel findet, dass kein größerer Handlungsbedarf geboten sei, weil der Koalitionsvertrag nichts dergleichen enthalte. Als ob die schwarz-rote Vereinbarung der Bibel gleichkäme. Über ein paar eher kosmetische Verbesserungen, die heute vom Kabinett verabschiedet werden, geht sie an dieser Stelle tatsächlich nicht hinaus. Aber das ist inzwischen selbst einer lautstarken Minderheit in den C-Parteien zu wenig.
Nun muss man fairerweise feststellen, dass Lesben und Schwule in Deutschland längst nicht mehr ausgegrenzt werden. Einen entscheidenden Beitrag dazu hat hier die rot-grüne Bundesregierung geleistet, als sie 2001 ein Gesetz zur „Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften“ auf den Weg brachte. Genauso jedoch wie der Frieden nach einem großen Konflikt mehr sein muss als der Zustand eines Nicht-Krieges, sollte aber auch die gesellschaftliche Gleichstellzung von homosexuellen Paaren mehr sein als das Ende ihrer Diskriminierung. Tatsächlich ist das Land auch hier schon weit vorangekommen. Freilich saß die Union dabei ebenfalls im Bremserhäuschen. So ist es gleich mehrfach demBundesverfassungsgericht zu verdanken, dass sich Toleranz im Umgang mit der gleichgeschlechtlichen Verantwortung füreinander auch im Gesetzblatt dokumentiert. 2013 bestimmte Karlsruhe, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehepaare vom Ehegattensplitting profitieren sollen. Noch kurz zuvor hatte ein Parteitag der CDU die Gleichbehandlung im Einkommenssteuerrecht ausdrücklich abgelehnt. Darüber hinaus setzten die obersten Richter der Benachteiligung homosexueller Paare bei der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer ein Ende. Und sie stärkten obendrein deren Recht, Kinder zu erziehen. Was fehlt, ist praktisch noch das volle Adoptionsrecht und das Ende der Verdruckstheit, eine bürgerliche Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern nur als Eingetragene Lebenspartnerschaft zu qualifizieren, anstatt sie beim Namen zu nennen.
Eine große Mehrheit in der Bevölkerung denkt so. Es gibt auch kein stichhaltiges Argument dagegen. Und so dürfte es bei der Union wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Bastion vollständig fällt. Im Zweifel könnte einmal mehr das Bundesverassungsgericht dafür sorgen. Und das ist auch gut so.