Erklärung des SPD-Kreisvorstandes Saarbrücken-Land zur Umbenennung der Hermann-Röchling-Höhe
Am 6.Dezember hat der Vorstand des SPD Kreisverbandes Saarbrücken-Land einstimmig eine Erklärung zur Umbenennung des Stadtteils Hermann-Röchling-Höhe abgegeben. Der Kreisvorsitzende Rainer Ziebold hat uns den Text zur Verfügung gestellt:
Mit Nachdruck unterstützt der SPD-Kreisvorstand Saarbrücken-Land die Bemühungen der SPD-Stadtratsfraktion Völklingen zur Umbenennung der Hermann-Röchling-Höhe. Der SPD-Kreisvorstand bedauert ausdrücklich, dass bislang eine Umbenennung am Widerstand der CDU in Völklingen gescheitert war. Trotzdem ist der SPD-Kreisvorstand erleichtert darüber, dass sich die Völklinger CDU den Argumenten der Völklinger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten angenähert hat und nun ebenfalls eine Entscheidung durch den Stadtrat herbeiführen möchte.
Gegen erheblichen Widerstand vieler Gegner der Umbenennung, trotz persönlicher Ausgrenzung und Attacken, haben sich die Völklinger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten niemals verbiegen und von ihrem Weg zur Umbenennung abbringen lassen. Die SPD-Stadtratsfraktion hat bewiesen, dass sie mit dem Vorschlag einer Umbenennung durch den gewählten Stadtrat, Verantwortung für die Stadt und ihre Bevölkerung übernimmt.
Der SPD-Kreisvorstand appelliert an die Verantwortlichen in CDU, FDP und der Partei „Die Linke“ im Völklinger Stadtrat, das parteipolitische Gezänk und Taktieren zu beenden und gemeinsam mit der SPD ein sehr deutliches Zeichen gegen die Verherrlichung von NS-Kriegsverbrechern zu setzen. Außerdem fordert der SPD-Kreisvorstand die Verantwortlichen in der Stadt Völklingen auf, sich endlich mit einer ungeschminkten geschichtlichen Betrachtung der NS-Vergangenheit der Stadt zu befassen. Dabei muss der Völklinger Oberbürgermeister, als studierter Geschichtslehrer, eine führende Rolle übernehmen. Das bietet auch die Chance, dass die bisherigen Umbenennungsgegner, die Möglichkeit erhalten, sich nicht von historischen Halbwahrheiten und gefühlsmäßigen Deuteleien, sondern durch geschichtliche Beweise, überzeugen zu können.
Sollte dabei zu Tage kommen, dass die Familie Röchling in ihrer Gesamtheit schuldig geworden ist, so sind dann die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Eine Vorverurteilung ohne historische Belege, ist solange abzulehnen, bis das Gegenteil, wie im Falle Hermann Röchling, eindeutig bewiesen ist.