Der Landesbetrieb für Straßenbau hat zum 16. März im Zuge der Corona-begründeten Grenzschließungen Straßensperrungen in Lauterbach errichtet, die Fragen aufkommen lassen. Die SPD-Fraktion im Lauterbacher Ortsrat hat diese Fragen gestellt:
1. Seit der Grenzschließung am 16. März 2020 befindet sich in der Hauptstraße zwischen Einmündung Köhler- und Kreuzwaldstraße eine halbseitige Sperrung in Fahrtrichtung Carling, die darauf hinweist, dass es „keine Wendemöglichkeit für LkW“ im weiteren Verlauf gäbe. Ca. 1,2 km weiter existiert an der „Dellwies“ ein Buswendeplatz, der auch als Lkw-Wendeplatz geeignet wäre. Auch wenn er aktuell wieder als Buswendeplatz und Pausenplatz benötigt wird, stellt dies aber keinen Grund dar, keinen Lkw dort wenden zu lassen. Desweiteren wäre bei einer Anlieferung im Wohngebiet ein Ringverkehr zwischen Kreuzwald- und Remsingerstraße möglich, so dass ein Wenden gar nicht notwendig wäre. (Foto oben)
Warum wird der Anlieferverkehr für ca. 3/4 der Lauterbacher Haushalte mit dieser Einrichtung erschwert bzw. verhindert?
2. Die Grenzabsperrungen, die auf Anordnung des Bundesinnenministeriums von LfS gestellt wurden, stehen – deutlich erkennbar durch den Straßenbelag – auf Carlinger, und damit französischer Seite. Angesichts der Tatsache, dass diese Maßnahme ohne Absprache mit den französischen Gemeinden durchgeführt wurde, stellt dies aus unserer Sicht keine Lappalie sondern einen – in diesem Zusammenhang dringend – vermeidbaren Affront gegen die benachbarten Gemeinden dar. Ortsvorsteher Dieter Peters hat nach einem Telefonat mit dem Maire de Carling bereits vor Wochen beim LfS darauf hingewiesen und bis heute keine Rückmeldung erhalten.
Warum wurde diese Absperrung nicht ordnungsgemäß auf deutscher Seite errichtet?
Anfrage an Stadt Völklingen: 23. April 2020, an LfS 5. Mai 2020