Auch nach dem Bau einer Kläranlage in Lauterbach und einer Kanalerneuerung in Carling kommt es auf Grundstücken der Bachanlieger auf Lauterbacher Seite bei Starkregen regelmäßig zu Überschwemmungen. Der Bach hinterlässt nach wie vor eine Fracht von übel riechenden und kontaminierten Abwässern und Feststoffen.
Nach der Lauterbachstudie in 2009 und den dort abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Bachsituation hatten sich die Fraktionen im Lauterbacher Ortsrat in einer gemeinsamen Resolution an die Verwaltung der Stadt Völklingen und die Europaabgeordneten beider Parteien gewandt, um Mittel für die vorgeschlagenen Investitionen freizumachen. Die Bürgermeister von Carling und Völklingen waren seitdem in Verhandlungen.
In einer Bürgerversammlung im September 2012 wurde über den aktuellen Stand informiert. Hierbei wurde deutlich, dass sowohl auf französischer als auch auf deutscher Seite konkrete Projektmaßnahmen ergriffen und finanziert werden müssen. Die Abwässerkanäle in Carling und das Rückhaltesystem müssen erneuert und erweitert werden und auf deutscher Seite ist das Bachbett zu verbreitern. Auf französischer Seite konnten erfolgversprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Bachsituation noch nicht eingeleitet werden, da sowohl Maßnahmen als auch deren Finanzierung unklar sind. Die Ergebnisse im Projekt SAGE (Schéma d’Aménagement et Gestion de l’Eau), das andere als im deutsch-französischen Gutachten von 2009 vorgeschlagene Maßnahmen zu untersuchen hat, liegen immer noch nicht vor. Da die
Finanzierung konkreter Projektmaßnahmen aus Fördermitteln der Wasserrahmenrichtlinien der EU erfolgt, die für den Lauterbach eine Umsetzung erst im Jahr 2022 vorsieht, drängt der Ortsrat Lauterbach mit einer erneuten Resolution
auf eine Verbesserung der Situation bereits in 2014.
- Wir fordern rechtsverbindliche Entscheidungen in französischen und deutschen Gremien für eine Umsetzung der Maßnahmen bis Ende des Jahres 2014.
- Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen fordern wir die Einberufung eines Entscheidungsgremiums mit allen Verantwortlichen auf deutscher und französischer Seite.
- Wir fordern die Stadt Völklingen auf, Finanzmittel für die Planunn und für die Umsetzung von Maßnahmen auf deutscher Seite in den Haushalt 2014 einzustellen.
- Wir fordern ferner die Stadtverwaltung und alle Verantwortlichen auf, bezüglich der Inanspruchnahme von Grundstücken entlang des Lauterbachs aktive Überzeugungsarbeit zu leisten, um eine positive Umsetzung des Projekts zu
ermöglichen. - Wir erwarten weiterhin die aktive Unterstützung unseres Anliegens durch unsere Europaabgeordneten und erkennen dabei die von guten Beziehungen und guter Kooperation getragenen Initiativen zur Verbesserung der Bachsituation der
beteiligten Bürgermeister und Ortsvorsteher an.
Wir bitten Sie, diese Resolution innerhalb der Verwaltung zu beraten und an die
Gremien des Stadtrates weiterzuleiten.
Lauterbach, den 19.12.2013
SPD Fraktion CDU Fraktion Ortsvorsteher
Stellungnahme des FD 48 zur Resolution des Gemeindebezirkes Lauterbach zur Verbesserung der Wasserqualität und Hochwasserschutz.
Die Resolution ist in Teilen schon überholt.
Das Ergebnis im Projekt SAGE liegt auf französischer Seite vor.
Um das Projekt Renaturierung des Lauterbaches anzustoßen, hat die Stadt Völklingen eine Untersuchung (Studie) zum Hochwasserschutz in Lauterbach für ein HQ100 und ein HQ5 Hochwasser und eine Aktualisierung des Informations- und Datenstandes zur Mischwasserbehandlung in Carling an EEPI-Ingenieure beauftragt. Dies beinhaltet Prüfung und Bewertung von Rückhaltemaßnahmen im Bereich der Grenze und im Bereich zwischen Lauterbach und Ludweiler in Abstimmung auf. Renaturierungsmaßnahmen, sowie die Entwicklung von geometrischen Vorgaben für die Renaturierungsplanung durch RAG MI.
Die RAG MI erarbeitet derzeit ein Angebot zur Renaturierung des Lauterbaches. Ziel einer Renaturierung ist u.a. die Entfernung der Halbschalen und das Anlegen eines natürlicheren Bachbettes und Verlaufes (Reduzierung der Fließgeschwindigkeit durch Mäandrieren des Gewässers). Die Lösung der Schmutzwasserproblematik ist allerdings Voraussetzung für eine Renaturierung des Gewässers; Erst wenn entsprechende Maßnahmen zur Reinigung der aus Frankreich ankommenden Wassermengen umgesetzt sind, kann mit den Renaturierungsarbeiten begonnen werden. Da jedoch die Renaturierungsplanung einen längeren Zeitraum beanspruchen wird (Berechnungen, Erstellen der Planentwürfe, Abstimmung mit Bürgern/Anrainern, Grundstücksverhandlungen etc.) soll im Vorgriff auf erforderliche grenzüberschreitende Maßnahmen zur Bereinigung der Abwassersituation des Lauterbaches mit der Erarbeitung einer Planung zur Renaturierung des Lauterbaches begonnen werden.
Nach Vorliegen des Angebotes für die Renaturierung soll eine Abstimmung mit den Fach- und Genehmigungsbehörden des Landes vorgenommen werden (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz). Im Anschluss ist das Fertigen und Einreichen eines Förderantrages vorgesehen (eine Förderung der Planung könnte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie erfolgen). Je nach Fördervoraussetzungen wurde eine Förderung im Rahmen 60 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten durch das Ministerium in Aussicht gestellt.
Die Stadt Völklingen hat 200TE für Planungsmittel zur Umsetzung der Lauterbachstudie im Haushalt eingestellt. Mittel zur Umsetzung der Maßnahme können in Abhängigkeit zur Förderkulisse ab dem Jahr 2015 im Investitionshaushalt angemeldet werden.
Aus Sicht des FD 48 ist der Ortsrat des Gemeindebezirkes Lauterbach in der Pflicht die Überzeugungsarbeit bei den Bachanliegern zu leisten.